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How to Stay Focused as an Entrepreneur
By Diksha Dutta | 05.07.2018
My previous boss, back in India, confused me a little. I often wondered if he had clones to his personality. How was he living so many lives at the same time? He was a founder of three companies. Yet, he would always have time for the slightest issue in any of his companies, anytime. No problem was ‘too small’ for him.
He would never miss events where he was needed, he would always remember what he promised to us as employees and he definitely remembered what he delegated to us. Three years of working with him, not only taught me people skills but also taught me to value time and attention management. He taught me the art of being goal-oriented, taking quick decisions, being fearless and yet being empathetic to colleagues. One year down the line, I know what was his secret sauce. It was “focus”.
Most young entrepreneurs are struggling with focus in their daily lives. Living the life of millennials, we cannot even finish watching a three- minute video at a stretch as we lose patience. We check our phones in-between our meetings. We can’t listen to an entire panel in a conference. We do want to have our clones at different places, but do we have efficient and focused clones when we try to multitask? Here is what a few entrepreneurs have to say about how they stay focused on their daily lives and yet don’t ignore team culture:
How to Manage Your To-Do List
A to-do list is probably the most important tool to stay focused, but it is useless if you have all the irrelevant tasks filling it up. It is usually the first thing you see every morning. There is no one formula to have this list. Make it ugly or make it colourful and neat – this is your golden rule book for the day. Darja Gutnick, Co-founder and CEO , Bunch, a Berlin-based startup says, “I keep a task list and I reduce it to five core things I want to accomplish each day in the morning. I do the same for every week. I also tell myself constantly: Keep the eye on the prize, what is the most important thing today, that cannot slip?”
Susann Wiffler, Partner at Dr. Witzel & Partner, a legal and tax advisory business in Frankfurt adds, „There needs to be a balance between staying focused and not being inflexible. I always divide my time between big tasks and small tasks. I prioritize by looking for three to four most important tasks of the day. I am usually in line with 40 percent of the list and rest 60 percent is flexible as the day passes by. There are always unexpected opportunities or deadlines and I like to be flexible.”
How to Deal with Technology
If you ask me, technology is a trap. I struggle coping with it as a writer most of the time. Can’t do with it, can’t do without it. The key is to control technology rather than be in control of it. Ankur Warikoo, Founder, nearbuy.com says, “Personally, my biggest attention suck is my phone and my email. For my email – I have actively started pausing it – receive it only on defined times through the day. This brings in a lot of focus. For my mobile – for the past 2/3 years I have kept my phone always on silent and there are no notifications on my phone.”
However, Darja is connected to technology about 90% of the time. “I do turn around my phone though, when I need to focus, e.g. in a meeting or during an important task. After that I check it for burning red flags and then turn it around again to focus on the task. Repeat that about 50 times a day. I check emails about 3-5 times a day, not more often,” she says.
Ankur explains that the biggest thing for him- at a fundamental level – is that he has consciously trained his mind not to remember ANYTHING. No tasks to be remembered, no follow ups to be remembered, no birthdays. anniversaries, events to be remembered, no chores to be remembered. “Everything is on the calendar or through emails that I send myself, or from others that I mark to be boomeranged to me at a later stage. This frees my mind to think – and not remember,” he says.
Your Team’s Focus is Your Focus
There is no point of staying focused on just your own tasks as a founder. Your team’s performance is the key to your focus and company goals. So how does one practice attention management on own tasks and yet keep the team focused? Kirill Bigai, Founder, Preply, an online educational technology platform says, “As we scale, I have to ensure that the teams stay in sync and on track. Expectations are aligned ahead and I have allocated a day a week per team. Eg. Product on Mondays. Marketing on Tues, Wed is a day of execution and work, Thurs for Admin, Finance and HR and Friday for Customer Support and Tech. This has worked well for me and helps me refrain from jumping between tasks.”
It always works to include the team goals in your own goals, as Darja from Bunch does, “I ask myself everyday, how can I help my team most today? And then I put down five things, not more that I need to accomplish that day (keeping an eye on my weekly priorities and my monthly OKRs), then I execute until those are done, no matter what the time is. I don’t say no to team members that need help.” Her priorities are straight: customer > team > you.
Work-life Balance – Hell Yes, it’s Important!
Most entrepreneurs tell me that they love their work so much, that at times it is dangerous to not realise their long-working hours. In the long run, not having a life to detox outside of work will definitely be counterproductive. Meditation, healthy living, vacation and time with family/friends lead to more focus and productivity.
Darja from Bunch meditates with an app called ‘calm’ and has developed a routine for the weekends where she does not work on Saturdays and rather does something active, mostly by the water, SUP, surfing, windsurfing etc. On Sundays, she makes sure to spend time with her husband and then heads to prepare the week and do strategic work around 3 pm till 7 or 8 and rest for the rest of Sunday. “I also need to do sports two times a week. And I make sure I surf two times a year for minimum one week. If I don’t do this, I will be less productive, so I try to stick to it. When I am tired, I get my top five done and I then head to bed/rest. If I need to submit something on deadline that can lead to me sleeping at 9 pm but then getting up at 4/4.30 am and finishing it. Usually I get up at 6 am though.” Ankur too believes in waking up early and meditating, maintaining a journal, and writing everyday has helped him a lot in better focus.
Conclusion
A high-performing entrepreneur tries to keep a balance between individual goals, team efficiency, personal life and a healthy living. It might sound scattered at first glance but all these aspects are interconnected. The people in your life or company and your own health is as important as the next project you are bidding for!
Entwicklung von Familienstrategien bei Immobilienvermögen
Die nächste Generation
In Privates Eigentum von Dr. David Witzel | März 2018
Wie lassen sich fremdvermietete Immobilien so an die nächste Generation übertragen, dass sowohl das Vermögen als auch der Familienfrieden langfristig gesichert sind? Das erklärt Dr. David Witzel, Steuerberater, Fachanwalt für Steuer- recht und Rechnungsprüfer für die Finanzen von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Eigentümer von fremdvermieteten Immobilien sollten sich Gedanken machen, wie sie das Immobilienvermögen an die nächste Generation übergeben möchten. Dabei sind zunächst außersteuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Denn die Sicherung des Familienfriedens ist die beste Gewähr für die langfristige Erhaltung des Familienvermögens. Familien sind allerdings streitanfällig. Häuf ig gibt es Rivalitäten zwischen den Geschwistern oder den Generationen. Während die Dankbarkeitsphase nach einer schenkweisen Übertragung von Immobilien in der Regel nur wenige Minuten anhält, kann sich die Unzufriedenheit im Falle einer tatsächlichen oder vermeintlichen Ungerechtigkeit über Jahre hinziehen bis zu einer tiefen Verbitterung. Letztlich geht es bei der Nachfolgeplanung nicht nur um die Verteilung von Geld, sondern auch um die Verteilung von Liebe und Macht in der Familie.
FAMILIENFRIEDEN WAHREN
Bei der Übergabe von Immobilien auf die nächste Generation bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten: Zum einen können die Nachfahren unmittelbar in einer Bruchteilsgemeinschaft am Grundbesitz beteiligt werden, zum anderen können die einzelnen Immobilien auf die einzelnen Kinder aufgeteilt werden, so dass jeder Alleineigentümer über bestimmte Einzelobjekte wird. Schließlich können die Immobilien in eine gesellschaftsrechtliche Struktur überführt werden, so dass jedes Kind nicht unmittelbar an den Immobilien beteiligt ist, sondern diese mittelbar über eine zwischengeschaltete Gesellschaft hält. Nach unserer Erfahrung sind die beiden ersteren Lösungen häufig problematisch mit Hinblick auf den Familienfrieden. Eine Bruchteilsgemeinschaft hat den Nachteil, dass sich keiner richtig verantwortlich fühlt, beziehungsweise es zu Unfrieden kommt, weil sich einige Familienmitglieder um die Immobilie kümmern, während andere sich teilweise nicht nur nicht einbringen, sondern auch noch für das die Immobilien verwaltende Familienmitglied besonders mühsam sind, weil sie etwa ihre Zustimmung zu wichtigen Maßnahmen (Renovierung, Sanierung, Umschuldung) verweigern oder sich schlichtweg nicht dazu äußern. Dies ist wiederum sehr demotivierend für diejenigen, die sich für die Verwaltung der Immobilien verantwortlich fühlen. Spätestens bei der Übergabe auf die Enkel kommt es zu einer so großen Zersplitterung der Immobilie auf viele Familienmitglieder, so dass sich keiner mehr gebührend für die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie einsetzt.
SCHWIERIGE GLEICHBEHANDLUNG
Auch die Aufteilung der Immobilien auf die einzelnen Kinder ist schwierig. Zwar ist es zunächst sinnvoll, dass jedes Kind seine eigenen Immobilien bekommt und alleine in diesen Immobilien schalten und walten kann. Allerdings ist eine Gleichbehandlung faktisch nicht möglich. Selbst wenn zwei Immobilien zufällig denselben Wert haben, können sie sich in der Folgezeit durchaus unterschiedlich entwickeln. Die Einzelzuweisung ist also mit weitreichenden Überlegungen und Konsequenzen verbunden. Sie ist aber dann richtig, wenn sich die Kinder überhaupt nicht verstehen. Ansonsten kann ein Unfrieden erst heraufbeschworen werden. Im Falle einer Ungleichbehandlung empfiehlt es sich, dies offen im Vorhinein mit den Kindern zu besprechen und ihnen die Beweggründe zu erläutern und vielleicht sogar dies schriftlich zu dokumentieren, so dass es nicht noch nach Jahren zu einer Legendenbildung kommt. Möchte man aus den genannten Gründen den Immobilienbesitz nicht zwischen den Kindern verteilen, sondern dauerhaft zusammenhalten, um alle Kinder gleichmäßig an den Wertentwicklungen der fremdvermieteten Immobilien teilhaben zu lassen, so bietet sich eine Familiengesellschaft an.
DIE RICHTIGE RECHTSFORM
Als Rechtsform kommt eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft in Betracht, teilweise kann auch eine Kombination von beiden Gesellschaften sinnvoll sein, je nachdem wie der bisherige Immobilienbesitz strukturiert ist. Regelmäßig sind eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft sinnvoll. Grund hierfür ist, dass bei der Personengesellschaft die Überführung der Grundstücke aus dem Alleineigentum in das Gesellschaftsvermögen regelmäßig keine Grunderwerbsteuer auslöst, und weil die Personengesellschaft steuerlich transparent ist, so dass die Abschreibungen aus den Immobilien steuerlich in den Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter der Familiengesellschaft enden. Für die Kapitalgesellschaft kann sprechen, dass diese auf der Gesellschaftsebene nur mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet wird. Solange also Gewinne nicht ausgeschüttet werden und auf der Ebene der Kapitalgesellschaft quasi als Spardose thesauriert beziehungsweise reinvestiert werden, kann man mit einer Kapitalgesellschaft eine geringere Steuerbelastung erreichen. Möchte man jedoch von den Mieterträgen leben, so empfiehlt sich in der Regel eine Personengesellschaft. Die Personengesellschaft kann man dabei individuell zuschneiden. So kann man etwa Stimmrechte, Gewinnrechte und Kapitalanteile disproportional ausgestalten. So können sich die Eltern zum Beispiel einen wesentlichen Anteil der Stimmrechte und Gewinnanteile vorbehalten, während im ersten Schritt nur die Kapitalanteile auf die Kinder übergehen. Sukzessiv können dann mit dem Älterwerden der Kinder diesen höhere Stimmrechte und Gewinnrechte eingeräumt werden. Auch kann die Meinungsbildung in der Personalgesellschaft so geregelt werden, dass die Gesellschafter relativ wenig mitentscheiden können und nur einem Kind die Verwaltung übertragen wird.
Steuerlich gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder hält die Personengesellschaft die Immobilien im steuerlichen Betriebsvermögen oder die Gesellschaft ist rein vermögensverwaltend tätig. Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft hat den Vorteil, dass die Immobilien steuerlich dem Privatvermögen zuzurechnen sind und damit nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden können. Demgegenüber ermöglicht die Einbringung der Immobilien in eine gewerbliche Personengesellschaft eine Aufstockung des Abschreibungsvolumens. Dies ist dann sinnvoll, wenn die Immobilien vor langer Zeit erworben wurden und stark im Wert gestiegen sind. Hierdurch kann die laufende Besteuerung erheblich reduziert werden. Nehmen wir eine Immobilie in der Frankfurter Innenstadt, die bereits durch die Vorgeneration angeschafft wurde und inzwischen voll abgeschrieben ist. Nehmen wir an, die Immobilie hat einen Ertrag von 175.000 Euro. Solche Immobilien werden heutzutage mit dem 30-fachen Mietertrag bewertet, also mit 5.000.000 Euro. In diesem Fall kann man durch eine Einbringung in eine gewerbliche Familiengesellschaft ein jährliches Abschreibungsvolumen in Höhe von knapp 100.000 Euro pro Jahr generieren, und dies für die nächsten 50 Jahre.
ERBSCHAFTSTEUER MINIMIEREN
Familiengesellschaften können auch schenkungs- und erbschaftsteuerlich im hohen Maß attraktiv sein. Im Falle eines sogenannten Wohnungsunternehmens kann man die Schenkungssteuer bei der Übertragung auf die nächste Generation sogar vollständig vermeiden. Ein Wohnungsunternehmen liegt vor, wenn der übliche Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschritten ist. Dies ist der Fall, wenn diverse Kriterien (Umfang der Geschäfte, Außenauftritt, Werbung, Unterhaltung eines Büros etc.) vorliegen. Wichtiges Kriterium ist dabei der Umfang. Ab einer Anzahl von 300 Wohnungen geht die Finanzverwaltung regelmäßig von einem Wohnungsunternehmen aus. Bei einer geringeren Wohnungsanzahl kommt es auf den Einzelfall an. Ausreichend Sorgfalt sollte man dabei auf die individuelle Ausgestaltung des Familiengesellschaftsvertrages verwenden. Einerseits wird man die Kündigungsmöglichkeiten der Gesellschafter soweit wie möglich einschränken und im Ausscheidensfall die zu zahlende Abfindung in der Weise beschränken, dass nicht der Verkehrswert der Immobilien abzufinden ist, sondern ein darunter liegender Wert. Ferner wird man vereinbaren, dass nicht in einem Einmalbetrag das Abfindungsguthaben auszuzahlen ist, sondern beispielsweise über fünf Jahre mit einem moderaten Zinssatz. Zudem schränkt man im Gesellschaftsvertrag die Abtretbarkeit der Anteile auf den Familienkreis ein. Hierbei kann man zum Beispiel festlegen, dass Gesellschafter nur sein kann, wer vom ursprünglichen Immobilieneigentümer in direkter Linie abstammt. Und für den Fall der Heirat kann gesellschaftsvertraglich der Abschluss eines Ehevertrages vorgeschrieben werden, der die Beteiligung aus den Risiken einer Scheidung und aus dem Ehegattenpflichtteilsrecht herausnimmt. Nach unserer Erfahrung hilft es häufig den Kindern, mit dem zukünftigen Ehepartner einen Ehevertrag zu vereinbaren, wenn dieser Wunsch im Familiengesellschaftsvertrag und damit quasi in der Familienverfassung von den Eltern oder Großeltern vorgegeben wird.
VORSICHT BEIM SCHENKUNGSVERTRAG
Eine Familiengesellschaft kann darüber hinaus auch ein Kern für einen identitätsstiftenden Familiensinn sein. Die jährlichen Treffen der Familie am Sitz der Familiengesellschaft zur Abhaltung der Gesellschaftersitzung und zum Austauschen über die getätigten und anstehenden Verwaltungsmaßnahmen sowie das Rechenwerk der Familiengesellschaft dienen auch dazu, die Familienbeziehungen zu pflegen und auszubauen. Regeln sollte man auch, dass derjenige aus der Familie, der sich um die Immobilienobjekte kümmert und im ständigen Kontakt mit den Mietern steht, eine Sondervergütung für diesen Einsatz für das gemeinsame ererbte Familienvermögen erhält. Schließlich sollte man auch im Gesellschaftsvertrag festhalten, wie viel des Überschusses man jedes Jahr entnehmen darf. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass für Instandhaltungen oder Renovierungen eine ausreichende Rücklage gebildet wird. Vorsicht ist auch bei der Abfassung des Schenkungsvertrags geboten. Dieser sollte insbesondere Widerrufsgründe enthalten, die eine Rückabwicklung bei Vorliegen ungewünschter Umstände ermöglicht. Zu denken ist ein Widerruf im Fall des Vorversterbens der Kinder, Drogenmissbrauch oder Insolvenz. Zudem sollte ein Schenkungsvertrag auch eine Widerrufsklausel für den Fall enthalten, dass das Finanzamt eine höhere als die erwartete Schenkungssteuer festsetzt. Nach unserer Erfahrung sind Immobilien-Familiengesellschaften sehr langlebig. Anscheinend stärken eine oder mehrere gemeinsame Ertrag bringende Immobilien das Zusammengehörigkeitsgefühl und den Zusammenhalt in der Familie.
Panama Papers.
Werden jetzt nur die Letzten gebissen?
Von Reinhard Schlieker | 04.04.2016
Seit Jahren weiß man, dass Datenlecks bei verschwiegenen Institutionen eher die Regel als die Ausnahme sind. Wikileaks trägt es im Namen, Ex-Geheimdienstler Snowden im Koffer. Geldwäscher sind nicht mehr so sicher, wie sie meinen. Das Fatale: Die gerissenen Gangster sind längst ganz woanders.
„Oh wie schön ist Panama“ dichtete einst Janosch und ließ seine Protagonisten, die Freunde Tiger und Bär, ins scheinbar gelobte Land aufbrechen – welches sie nie erreichen und am Ende ihrer Irrwege glücklich wieder zu Hause landen. Die illustrierte Kindergeschichte wäre vielleicht dem ein oder anderen internationalen Steuersparer zu empfehlen: Am schönsten ist es vielleicht doch beim heimischen Finanzamt. Denn die mehr als elf Millionen Datensätze mit dem Umfang von rund vier anspruchsvollen handelsüblichen Computerfestplatten lassen kaum Wünsche offen, wenn es um Enttarnung windiger Geschäfte geht.
Die Diktatoren und die Dummen
Leider auch sonst nicht: Denn zahlreiche Unternehmen, die für ihr Amerikageschäft eine Holdinggesellschaft gegründet haben und ihre Steuer ganz normal bezahlen – dort wo immer sie zu Hause sind – geraten mit in den Sturm. Andere allerdings, von finsteren Diktatoren bis hin zu scheuen Fußballstars, dürften wohl ein paar schlaflose Nächte haben. Mindestens. Aber wer sind diese Leute?
Zunächst einmal dürfte es sich in vielen Fällen um diejenigen unter den Steuerflüchtlingen oder Geldwäschern dieser Welt handeln, die weder hyperbegabt noch reaktionsschnell auf der Weltbühne agieren. Denn spätestens seit 2013, als die ersten Offshore-Leaks die Gemüter erhitzten, war bekannt, dass niemand mehr sicher ist – schon gar nicht im internationalen Datennetz.
Selbst hermetische Firewalls und kaum knackbare Codes helfen nicht weiter, wenn der Datendiebstahl im Unternehmen stattfindet oder die Programmierer gleichzeitig Publicity suchen – daran gemahnt der Fall des einstigen Mitarbeiters der Genfer Niederlassung der Bank HBSC, Hervé Falciani. Der wird in der Schweiz polizeilich gesucht, in Frankreich jedoch hofiert: Die Pariser Finanzbehörde fand nichts Anrüchiges an all den Erkenntnissen über die reicheren ihrer Mitbürger. Des einen Straftäter ist schnell des anderen Nationalheld.
Mit Ingrimm gegen Steuersünder
Von da bis zu immer neuen Daten-CD mit brisanten Erkenntnissen zieht sich eine pekuniäre Spur der Verwüstung durch die Depots der Diktatoren und Scheichs, der Industriemagnaten und Vermögensverschleierer. Wer 2016 noch auf die Integrität mittelamerikanischer Vermögenssammelstellen vertraut, muss daher wohl zu den eher Unbedarften gehören – oder zu jenen ohne Ausweg in Richtung Legalität, sei es nun der isländische Parlaments-Promi oder ein ukrainischer Präsident. Gerade also werden da offenbar die Letzten von den Hunden gebissen. Die schlechte Nachricht dabei: Die Versierten sind längst weg, auch wenn 2,6 Terabyte Daten fragen lassen, wer da eigentlich nicht dabei ist.
Derweil kündigt die panamaische Staatsanwaltschaft Ermittlungen an – und das ist durchaus ernstzunehmen. Panama hat ein funktionierendes Rechtssystem, die Steuergesetzgebung begünstigt zwar ausländische Anleger, jedoch nicht Geldwäscher und Terroristen. Schon aufgrund seiner exponierten Lage mit dem international bedeutsamen Panama-Kanal und natürlich der Nachbarschaft zu den USA, wo man recht grimmig hinter Steuersündern her ist, erlaubt nichts anderes.
In Panama muss, so der Frankfurter Steuerrechtsexperte David Witzel, nur das versteuert werden, was dort auch verdient wird. Ausländische Erträge zählen eben nicht dazu – dass alle dort hinfließenden Gelder allerdings redlich versteuert wurden in Deutschland oder anderen Ländern, mag er kaum glauben. Damit wird ein legales Instrument der Unternehmenssteuerung, so Witzel, nun aber von vorneherein als anrüchig erscheinen. Er weiß von Konten und Briefkastenfirmen, die bereits in den sechziger Jahren angelegt wurden: von der Großelterngeneration heutiger Vermögender. Denen allerdings sei es im Kalten Krieg um die Sicherung ihres Familienerbes gegangen in einer krisenträchtigen Epoche des Ost-West-Konflikts. Mit heutiger Steuervermeidung habe das nichts zu tun gehabt.
Bleibt nur der gebeugte Gang zum Gericht
Deutsche, die sich betroffen wähnen, bleibe nur noch der Weg der Selbstanzeige – allerdings nur so lange, wie ihre Verfehlung noch nicht entdeckt worden ist. Das lässt auf einige Arbeit für Steueranwälte schließen, die da in den nächsten Monaten auf sie zukommen dürfte.
In schweres Fahrwasser gerät nun die panamaische Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, die das Dokumentenaufkommen beherbergte. Allein an die fünf Millionen E-Mails sind da zusammengekommen zwischen den Inhabern der Briefkastenfirmen und ihren Betreuern. Ausgerechnet E-Mails: Es gibt wohl kaum eine Kommunikationsform, die anfälliger für Spionage ist als diese. Auch dies ein Indiz dafür, dass sich Steuerhinterzieher in völliger Sicherheit fühlten. Und das ist entweder ziemlich dumm oder sehr frech.
Werbevermarktung.
Springer und Viacom verbünden sich mit Morrison & Foerster
Von Marc Chmielewski | 25.12.2015
Die Medienkonzerne Axel Springer und Viacom International Media Networks wollen die Werbung auf ihren Fernsehsendern künftig gemeinsam vermarkten. Dafür beteiligt sich Viacom mit 49 Prozent an der Thads.
Media Vermarktungsgesellschaft, einer Tochter des Springer-TV-Senders N24. Das zu gründende Gemeinschaftsunternehmen soll die Werbung im Online-Videoangebot von Viacom sowie in sämtlichen TV-Sendern beider Konzerne in Deutschland vermarkten. Neben N24 sind dies Comedy Central, Nickelodeon, Viva und MTV.
Derzeit wird der TV-Werbemarkt in Deutschland maßgeblich von einem Duopol beherrscht: Auf die beiden großen Vermarkter SevenOne Media (ProSieben, Sat.1, Kabel 1) und IP Deutschland (RTL, Vox, N-TV) entfallen knapp 80 Prozent der TV-Werbegelder. Mit dem Gemeinschaftsunternehmen wollen Springer und Viacom die Marktmacht ihrer kleineren Sendern bündeln und dabei auch von Springers starker Stellung bei der Vermarktung von Printwerbung profitieren.
Viacom und Media Impact, der Vermarkter von Springer und der Funke-Mediengruppe, arbeiten bereits seit Anfang 2014 zusammen. Die Transaktion musste in vier Ländern, darunter in Deutschland und Österreich, bei den Kartellbehörden angemeldet werden. Deren Zustimmung steht noch aus. Zum Volumen machten die Beteiligten keine Angaben.
Berater Viacom International Media Networks Northern Europe
Inhouse Recht (Berlin): Michael Keidel (Leiter Recht), Eva-Maria Broich (Arbeitsrecht) – aus dem Markt bekannt
Morrison & Foerster (Berlin): Dr. Christoph Wagner (Federführung/M&A), Hanno Timner (Arbeitsrecht), Jeffrey Jaeckel (Kartellrecht; Washington); Associates: Dr. Felix Helmstaedter (M&A/Wettbewerbsrecht), Johannes Hieronymi, Dr. Jan Eckert, Dr. Sebastian Schwalme, Dr. Anna Wolschner, Isaac Young (New York; alle M&A), Dr. Jens Hackl (beide Wettbewerbsrecht), Jannis Werner (Commercial)
Kliemt & Vollstädt (Berlin): Dr. Jessica Jacobi (Arbeitsrecht) – aus dem Markt bekannt
Dr. Witzel & Partner (Frankfurt): Dr. David Witzel, Dr. Friedrich Hey (beide Steuerrecht)
Berater Springer
Inhouse Recht (Berlin): Dr. Roland Pühler (Leiter Gesellschafts- und Kartellrecht), Florian von Götz, Dr. Michael Höltmann, Dr. Bernd Linke, Philipp Thomale
Inhouse Steuern (Berlin): Claudia Daub, Markus Biebersdorf
Hengeler Mueller (Berlin): Dr. Jens Wenzel (Corporate) – aus dem Markt bekannt
Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Frank Röhling (Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Springer hat den Deal maßgeblich inhouse gestemmt und lediglich punktuell Hengeler und Freshfields hinzugezogen. Die Konstellation ist bereits erprobt: Als Springer kürzlich in den USA bei Business Insider und TMG einstieg, war ebenfalls Freshfields-Partner Röhling für die Fusionskontrolle zuständig, während Hengeler zu Corporate-Fragen beriet. Im US-Recht setzte Springer auf Sullivan & Cromwell. In Deutschland gehört auch Milbank Tweed Hadley & McCloy zu den Stammberaterinnen von Springer. Springer-Inhousejurist Höltmann, der in den aktuellen Viacom-Deal involviert war, war als Freshfields-Associate für ein Secondment zu dem Medienkonzern gewechselt und ist inzwischen regulär bei Springer.
Viacom International ist in den USA eine Stammmandantin von Morrison & Foerster. Der Deal mit Springer kam jedoch über die deutsche Praxis zustande. Wagner berät den Konzern seit Langem, unter anderem als Notar. Auch Kliemt & Vollstädt im Arbeitsrecht sowie Dr. Witzel & Kollegen im Steuerrecht sind langjährige Beraterinnen des Konzerns in Deutschland.
Conwert.
Israeli kauft mit DLA Piper Haselsteiner-Beteiligung
Von Geertje de Sousa | 21.05.2015
Der israelische Milliardär Teddy Sagi hat über die von ihm kontrollierte zypriotische MountainPeak Trading eine 24,79-prozentige Beteiligung an dem Wiener Immobilienunternehmen Conwert erworben und wird damit zum größten Einzelaktionär. Verkäufer der Anteile ist der Industrielle Hans Peter Haselsteiner, der sich damit vollständig bei Conwert zurückzieht.
Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung und die maltesische Albona Limited verkauften ihren Anteil von insgesamt mehr als 21 Millionen Aktien. Die 2001 gegründete Conwert Immobilien Invest zählt mit einem Portfolio von rund 25.000 Wohnungen zu den größten Immobilienkonzernen im deutschsprachigen Raum.
Haselsteiner hatte zuvor versucht, seine Anteile an die Deutsche Wohnen zu verkaufen, die ein Übernahmeangebot abgegeben hatte. Doch der Deal scheiterte, weil zu wenige Aktionäre das Angebot der deutschen Conwert-Wettbewerberin annahmen. Die Deutsche Wohnen hatte 11,50 Euro pro Aktien geboten.
Berater Teddy Sagi
DLA Piper (Wien): Dr. Christoph Mager (Federführung), Dr. Christian Temmel (beide Corporate), Dr. Franz Althuber, Dr. Konrad Rohde (beide Steuern; Frankfurt), Prof. Dr. Florian Schuhmacher (Litigation & Regulatory); Associates: Dr. Johanna Höltl, Suzy Park (beide Corporate), Dr. Daniel Varro, Dr. Martin Heinsius (beide Steuern; Frankfurt), Miriam Astl (Corporate; Rechtsanwaltsanwärterin)
Berater Haselsteiner Familien-Privatstiftung/Albona
Dr. Witzel & Partner (Frankfurt): Dr. David Witzel (Gesellschafts-, Steuerrecht), Dr. Mark Unger (Gesellschaftsrecht)
Hintergrund: Es besteht eine lange Mandatsbeziehung zwischen DLA und dem israelischen Investor. DLA berät die von Sagi gegründete und auch heute noch mehrheitlich gehaltene Playtech-Gruppe schon seit Längerem. Die frühere Londoner DLA-Senior-Partnerin Hillary Stewart-Jones ist seit Dezember 2014 auch Deputy Chairman am Board von Playtech.
Es gehörten auch deutsche Steuerrechtler dem Team von DLA an, weil das Portfolio von Conwert mehrheitlich aus Immobilien in Deutschland besteht.
Haselsteiner setzte ausschließlich auf deutsche Rechtsberatung und zog Dr. David Witzel hinzu. Der Frankfurter Anwalt ist doppelt qualifiziert als Rechtsanwalt und Steuerberater und seit Juli 2014 in eigener Kanzlei selbstständig. Davor war er Associate unter anderem bei Debevoise & Plimpton, ehe er im Oktober 2012 als Partner bei der Sozietät Dr. Mutter eingestiegen war.
Sein Fokus liegt auf der Beratung von vermögenden Privatpersonen und Family Offices. Für Haselsteiner war Witzel erstmals tätig. Er kam auf Empfehlung eines österreichischen Anwalts ins Mandat.
Veröffentlichungen
Witzel in „Praxis des Arbeitsrechts“, Hrsg. Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling, 5. Auflage 2016
Witzel in „Tax Due Diligence“, Hrsg. Sinewe, 1. Auflage 2010
Schindler in „Der Unternehmenskauf“, Hrsg. Beisel/Klumpp , 7. Auflage 2016
Schindler in „Prozessführung – Corporate Litigation“, Hrsg. Römermann, Münchener Anwaltshandbuch GmbH-Recht, 3. Auflage 2014
„Immobilieninvestitionen: Die neuen Regelungen zur Zinsschranke und Gestaltungen zum Abzug von Zinsaufwendungen“, Steuer-Consultant 2008, 20-24
„Änderungen der Anforderungen an den Drittvergleich nach § 8a KStG“, Recht der Internationalen Wirtschaft, RIW 2005, 841-845
„§ 24 WpÜG – Ausschluss australischer Aktionäre? Australischer Lösungsansatz für das WpÜG?“, Recht der Internationalen Wirtschaft, RIW 2005, 429-433
„Europarechtliche Anforderungen an die Besteuerung von Auslandsdividenden“ Internationales Steuerrecht, ISTR 2002, S. 758 – 763
„Bedarf es einer neuen gesetzlichen Regelung des Anfechtungsrechts zur Bekämpfung räuberischer Aktionäre?“, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, NZG 2001, S. 577 – 584